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Anspruch auf Präventionskurse für gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß § 20 SGB V Anspruch auf die Teilnahme an zwei Präventionskursen pro Kalenderjahr. Diese Kurse sollen dazu beitragen, die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Die Krankenkassen übernehmen dabei bis zu 100% der Kosten, um den Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen zu erleichtern und langfristig die Gesundheitskosten zu senken.

Private Krankenversicherungen

Auch viele private Krankenversicherungen erkennen die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen an und unterstützen ihre Versicherten entsprechend. In der Regel übernehmen sie die Kosten für zwei Präventionskurse pro Jahr und erstatten durchschnittlich etwa 100 Euro pro Kurs. Dies zeigt das Engagement der privaten Krankenversicherungen, die Gesundheit ihrer Versicherten aktiv zu fördern und präventive Maßnahmen zu unterstützen.

Beihilfe

Die Beihilfe, die Beamte und andere Berechtigte unterstützt, beteiligt sich ebenfalls an den Kosten für Präventionskurse. Pro Kalenderjahr werden zwei Kurse mit jeweils 75 Euro bezuschusst. Diese Unterstützung unterstreicht die Bedeutung der Prävention auch im öffentlichen Dienst und trägt zur Gesundheitsförderung der Beihilfeberechtigten bei.

Durch diese umfassenden Regelungen wird deutlich, dass Präventionsmaßnahmen einen hohen Stellenwert im deutschen Gesundheitssystem haben und sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte von diesen Angeboten profitieren können.

Alle Angaben ohne Gewähr. Wenn Du auf “Nummer sicher” gehen willst, frage bei deiner Krankenkasse oder der Beihilfe nach.

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